WSV 1923 Bad Freienwalde Der Verein Satzung

Satzung

Der Satzung beigefügt ist die Finanzordnung, die Mitgliedern des Vereins bekannt sein sollte. Unter dem Menüpunkt Impressum ist die Datenschutzerklärung nachzulesen.

 

Satzung des Wintersportvereins 1923 Bad Freienwalde (WSV 1923 Bad Freienwalde)

 

§ 1  Name, Gründung, Sitz

Der Wintersportverein 1923 Bad Freienwalde ist eine Vereinigung von aktiven Sportlern, Organisatoren und Kampfrichtern sowie Freunden und Förderern des Skisports in der Stadt Bad Freienwalde. Gründungsdatum ist der 28.02.2001 Der Sitz des Wintersportvereins 1923 Bad Freienwalde ist in Bad Freienwalde.

 

§ 2  Emblem

Das Symbol des Wintersportvereins 1923 Bad Freienwalde ist ein Schneestern mit den Buchstaben WSV, 3 geschwungene Linien, die symbolisch drei Schanzen darstellen, daneben die Jahreszahl 1923.

 

§ 3  Ziele, Grundsätze, Gemeinnützigkeit

Der Wintersportverein 1923 Bad Freienwalde trägt zur Förderung von Körperkultur und Sport, insbesondere des Skisports, bei und nimmt die Interessen seiner Mitglieder wahr. Unabhängig von der Staatsangehörigkeit, Rasse, Religion, Weltanschauung, Parteizugehörigkeit und gesellschaftlichen Stellung ist der Verein offen für alle sportinteressierten Bürger. Ausgenommen sind Mitglieder von rechtsextremen Parteien und Gruppierungen. Der Wintersportverein organisiert den Sport für seine Mitglieder, für die Bevölkerung und Gäste des Territoriums, beziehungsweise für die Sportverbände. Er will der Lebensfreude, Entspannung und Gesundheit aller Bürger dienen, sowie Geselligkeit fördern. Er trägt zur Förderung sportlicher Talente, der Organisierung des Breiten- und Freizeitsports und des Leistungssports bei. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Wintersportverein 1923 Bad Freienwalde ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur zu satzungsgemäßen Zwecken verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen.

 

§ 4  Rechte und Pflichten der Mitglieder

Der Wintersportverein 1923 Bad Freienwalde ist eine rechtsfähige, eingetragene Vereinigung und wird im Rechtsverkehr durch den 1.und 2. Vorsitzenden und den Schatzmeister vertreten. Der Wintersportverein kann Mitglied weiterer Organisationen sein, wenn es zur Erfüllung seiner Aufgaben von Nutzen ist. Er ist Mitglied im LSB Brandenburg, im KSB MOL e.V. sowie im Landesskiverband Brandenburg. Der Verein regelt seine Arbeit durch Ordnungen und Entscheidungen seiner Organe. Grundlage hierfür sind:

  • die Satzung
  • die Geschäftsordnung
  • die Finanzordnung
  • die Ehrenordnung

Die Ordnungen sind für alle Mitglieder des Vereins verbindlich.

 

§ 5  Mitgliedschaft

Der Wintersportverein 1923 Bad Freienwalde besteht aus:

  • aktive Mitglieder
  • fördernde Mitglieder
  • Ehrenmitglieder

Dem Verein kann jede natürliche Person entsprechend § 3 der Satzung als Mitglied angehören. Die Mitgliedschaft ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen, welcher auch über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet. Im Falle einer Ablehnung kann eine Beschwerde an die Mitgliederversammlung gerichtet werden, welche endgültig über den Antrag entscheidet. Bei Aufnahmeanträgen Minderjähriger bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ist die schriftliche Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Der Austritt zum Jahresende muss schriftlich mit 3-monatiger Kündigungsfrist erfolgen. Ein Mitglied kann vom Vorstand ausgeschlossen werden:

  • wegen erheblicher Verletzung satzungsgemäßer Pflichten
  • wegen Zahlungsrückstandes des Beitrages von mehr als einem Jahr trotz Mahnung und
  • wegen unehrenhafter Handlungen.

Dem Auszuschließenden ist vor dem Vorstand eine Möglichkeit der Rechtfertigung einzuräumen. Gegen die Entscheidung des Ausschlusses ist eine Berufung an die Mitgliederversammlung zulässig. Die Berufung hat bis zu 14 Tagen nach Zusendung der Ausschlussentscheidung zu erfolgen. Die Mitgliederversammlung entscheidet endgültig.

 

§ 6  Rechte und Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder haben das Recht, die Wahrnehmung ihrer berechtigten Interessen durch den Wintersportverein zu verlangen und die zur Verfügung stehenden Einrichtungen im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten zu nutzen und im Rahmen des zwecks des Vereins an den Veranstaltungen bzw. Wettkämpfen teilzunehmen. Die Mitglieder haben die Pflicht, an der Erfüllung der Aufgaben aktiv mitzuwirken und das Ansehen des Vereins zu wahren, sich entsprechend der Satzung und der weiteren Ordnungen des Vereins zu verhalten sowie die Mitgliedsbeiträge fristgemäß zu entrichten. Gegen Mitglieder, die gegen die Satzung, Ordnungen und Beschlüsse des Wintersportvereins handeln, sind durch den Vorstand geeignete Maßnahmen einzuleiten. Die Einladung zur Mitgliederversammlung, den Vorstandssitzungen und anderen die Mitglieder betreffende Veranstaltungen erfolgt im Regelfall per e-mail, nur im Ausnahmefall per Post.

 

§ 7  Organe

Die Organe des Wintersportvereins 1923 Bad Freienwalde sind:

  • die Mitgliederversammlung
  • der Vorstand
  • die Kassenprüfer

 

§ 8

Oberstes Organ des Wintersportvereins 1923 Bad Freienwalde ist die Mitgliederversammlung. Mitgliederversammlungen werden mindestens einmal im Jahr durchgeführt und sind durch schriftliche Einladungen mindestens eine Kalenderwoche vor dem Stattfinden mit Ort und Zeit der Veranstaltung einzuberufen. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu protokollieren und vom Vorsitzenden und dem/der Schatzmeister/in zu beurkunden. Die Mitgliederversammlung ist zuständig für:

  • Entgegennahme der Berichte des Vorstandes – Entgegennahme der Berichte des/der Schatzmeisters/in – Entgegennahme der Berichte der Kassenprüfer
  • Wahl und Entlastung des Vorstandes, des/der Schatzmeisters/in und der Kassenprüfer – Festsetzung von Mitgliedsbeiträgen
  • Satzungsänderungen
  • Beschlüsse über Anträge und Berufungen

Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden stimmberechtigten Teilnehmer beschlussfähig. Anträge auf Änderung der Satzung müssen jeweils 2 Wochen, alle sonstigen Anträge spätestens1 Woche vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorstand eingebracht werden. Anträge, die nicht fristgemäß eingegangen sind oder erst in der Mitgliederversammlung gestellt werden, dürfen von dieser erst behandelt werden, wenn zuvor ihre Dringlichkeit mit einer Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen Stimmen beschlossen worden ist. Beschlüsse werden von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Satzungsänderungen bedürfen stets der Zweidrittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Die Mitgliederversammlung kann ebenso einberufen werden, wenn dies mindestens 1/3 der Vereinsmitglieder fordert.

 

§ 9  Stimmrecht und Wählbarkeit

Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, besitzen Stimm- und Wahlrecht. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden. Gewählt werden können alle Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

 

§ 10  Der Vorstand

Der Vorstand führt zwischen den Mitgliederversammlungen die Geschäfte des Vereins, behandelt alle Sach- und Organisationsfragen. DerWintersportverein 1923 Bad Freienwalde wird von einem 1. Vorsitzenden geleitet. Er hat einen Stellvertreter. In den Vorstand sind max. 9 Personen zu wählen. In jedem Quartal ist mindestens eine Vorstandssitzung durchzuführen. Der Vorstand vertritt den Verein bei vertretungspflichtigen Angelegenheiten mit mind. 2 der 3 Personen durch seinen 1. Vorsitzenden und 2. Vorsitzenden oder den Schatzmeister. Die Entscheidungen des Vorstandes, wie auch der Mitgliederversammlungen erfolgen bis auf zwei nachfolgend genannte Ausnahmen mit einfacher Mehrheit. Der Vorstand wird für jeweils vier Jahre gewählt. Der 1. Vorsitzende und 2. Vorsitzende und der Schatzmeister sind auch Vorstand im Sinne des § 26 BGB, zeichnungsberechtigt und in das Vereinsregister beim Amtsgericht einzutragen, wobei jeweils zwei von ihnen den Verein gemeinsam vertreten.

 

§ 11  Ehrenmitglieder

Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, können mit 2/3 Stimmenmehrheit der Mitgliederversammlung als Ehrenmitglied ernannt werden.

 

§12  Kassenprüfer

Die von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 4 Jahren gewählten drei Prüfer, die nicht dem Gesamtvorstand angehören dürfen, überprüfen die Kassengeschäfte (alle Konten, Buchungsunterlagen und Belege) des Vereins auf rechnerische Richtigkeit. Die Kassenprüfung erstreckt sich nicht auf die Zweckmäßigkeit der vom Vorstand genehmigten Ausgaben. Eine Überprüfung hat mindestens einmal im Jahr zu erfolgen; über das Ergebnis ist auf der Jahresmitgliederversammlung zu berichten. Die Kassenprüfung erstreckt sich auf die Richtigkeit der Vorgänge, nicht auf deren Zweckmäßigkeit.

 

§ 13  Finanzierungsgrundsätze

Die Finanzwirtschaft des Wintersportvereins wird durch die Finanzordnung geregelt. Der Finanzverantwortliche (Schatzmeister/in) wird für die Dauer von 4 Jahren gewählt. Der Verein finanziert sich durch:

  • Mitgliedsbeiträge und
  • Einnahmen aus Spenden, Fördergeldern und Zuwendungen.

In der Finanzwirtschaft herrscht das Prinzip der strengsten Sparsamkeit.

 

§ 14  Auflösung des Vereins

Die Auflösung kann nur von einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliedervollversammlung mit 2/3 Mehrheit beschlossen werden. Im Falle einer Auflösung oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke, fällt das Vermögen des Vereins der Stadt Bad Freienwalde zu, die es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke im Sinne dieser Satzung zu verwenden hat.

 

§ 15  Inkrafttreten

Nachstehende Satzung wurde am 29.03.2001 von der Gründungsversammlung des WSV 1923 Bad Freienwalde e.V. in Bad Freienwalde beschlossen und ist mit dem Tag der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft getreten.

Geändert von der Mitgliederversammlung des WSV 1923 Bad Freienwalde e.V. am 22.01.2003 in Bad Freienwalde.

Geändert von der Mitgliederversammlung des WSV 1923 Bad Freienwalde e.V. am 05.03.2005 in Bad Freienwalde.

Geändert von der Mitgliederversammlung des WSV 1923 Bad Freienwalde e.V. am 25.04.2014 in Bad Freienwalde.

 

Bad Freienwalde, den 25.04.2014

 


 

Downloads:
140425 Satzung WSV 1923 Bad Freienwalde (PDF)
140425 Finanz- und Beitragsordnung des WSV 1923 Bad Freienwalde (PDF)
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